Informationen und Bedingungen für Online-LIVE-Kurse

Vertragspartner
Der Vertrag bei der Buchung von Online-LIVE-Kursen kommt direkt zwischen den TeilnehmerInnen und der Hebammenpraxis Nadine Beermann, Hauptstraße 8, 36129 Gersfeld, IK 450663990, Steuernummer 01880662459 zustande. Der Betreiber dieser Seite ist lediglich der Vermittler.

 

Paarkurse Online LIVE
Die Kaution für die Schwangere in Höhe von 110 € sowie die Partnergebühr in Höhe von 140 € sind mit der Kursanmeldung fällig. Erst nach erfolgter Zahlung wird der Kursplatz durch die Hebamme verbindlich reserviert. Nimmt die gesetzlich versicherte Teilnehmerin alle Kursstunden wahr, übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse in Deutschland deren Kurskosten vollständig. In diesem Fall erhält die Teilnehmerin von der Hebamme die Kaution in Höhe von 110 €  zurück. Je versäumter Kursstunde reduziert sich der Rückzahlungsbetrag um 8 €. Eine privatversicherte Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst. Über die Kursgebühr entsprechend dem gültigen Gebührensatz des Bundeslandes, in dem die Teilnehmerin wohnt, erhält die Teilnehmerin im Laufe des Kurses eine Rechnung. Die mit der Anmeldung gezahlten 110 € werden bei der Abschlussrechnung angerechnet. Über die gezahlte Partnergebühr erhalten die TeilnehmerInnen nach Abschluss des Kurses eine Rechnung als Beleg für die Teilnahme des Partners. Die TeilnehmerInnen informieren sich, sofern sie dies wünschen, bei ihren Krankenkassen über eine Erstattung der Partnergebühren.
Krankenkassen erstatten nur insgesamt 14 Kursstunden je Schwangerschaft. Hat die Teilnehmerin bereits bei einem anderen Anbieter Kursstunden absolviert, so trägt sie alle Kursstunden, die jetzt für den Kurs bei Nadine Beermann nicht mehr von der Kasse erstattet werden, selbst. 

 

Profi-Mama-Kurse Online LIVE
Die Kaution für die Schwangere in Höhe von 80 € ist mit der Kursanmeldung fällig. Erst nach erfolgter Zahlung wird der Kursplatz durch die Hebamme verbindlich reserviert. Nimmt die gesetzlich versicherte Teilnehmerin alle Kursstunden wahr, übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse in Deutschland deren Kurskosten vollständig. In diesem Fall erhält die Teilnehmerin von der Hebamme die Kaution in Höhe von 80 €  zurück. Je versäumter Kursstunde reduziert sich der Rückzahlungsbetrag um 8 €. Eine privatversicherte Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst. Über die Kursgebühr entsprechend dem gültigen Gebührensatz des Bundeslandes, in dem die Teilnehmerin wohnt, erhält die Teilnehmerin im Laufe des Kurses eine Rechnung. Die mit der Anmeldung gezahlten 80 € werden bei der Abschlussrechnung angerechnet. 
Krankenkassen erstatten nur insgesamt 14 Kursstunden je Schwangerschaft. Hat die Teilnehmerin bereits bei einem anderen Anbieter Kursstunden absolviert, so trägt sie alle Kursstunden, die jetzt für den Kurs bei Nadine Beermann nicht mehr von der Kasse erstattet werden, selbst.

 

Rückbildungskurs Online LIVE
Die Kaution für die Teilnehmerin in Höhe von 80 € ist mit der Kursanmeldung fällig. Erst nach erfolgter Zahlung wird der Kursplatz durch die Hebamme verbindlich reserviert. Nimmt die gesetzlich versicherte Teilnehmerin alle Kursstunden wahr, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland deren Kurskosten vollständig. In diesem Fall erhält die Teilnehmerin von der Hebamme die Kaution in Höhe von 80 €  zurück. Je versäumter/nicht von der Krankenkasse gezahlter Kursstunde reduziert sich der Rückzahlungsbetrag um 8 €. Eine privatversicherte Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst. Über die Kursgebühr entsprechend dem gültigen Gebührensatz des Bundeslandes, in dem die Teilnehmerin wohnt, erhält die Teilnehmerin im Laufe des Kurses eine Rechnung. Die mit der Anmeldung gezahlten 80 € werden bei der Abschlussrechnung angerechnet. 
Krankenkassen erstatten nur insgesamt 10 Kursstunden je Schwangerschaft. Hat die Teilnehmerin bereits bei einem anderen Anbieter Kursstunden absolviert, so trägt sie alle Kursstunden, die jetzt für den Kurs bei Nadine Beermann nicht mehr von der Kasse erstattet werden, selbst. Für eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen muss der Rückbildungskurs innerhalb von 9 Monaten nach der Entbindung abgeschlossen sein. Ansonsten trägt die Teilnehmerin die Kursgebühr selbst.

Versicherung und Mitwirkung
Sofern mit den, von der Kursteilnehmerin bei der Kursanmeldung, gemachten Angaben zur Krankenversicherung keine entsprechende Versicherung festgestellt werden kann, ist die Teilnehmerin zur Selbstzahlung der Kursgebühren verpflichtet. Gleiches gilt, wenn die Teilnehmerin die von der Hebamme zur Abrechung mit der Krankenkasse benötigten Teilnahmebestätigungen nicht innerhalb von 5 Tagen nach der Zusendung durch die Hebamme zurück sendet. In diesem Fall lassen die Krankenkasse keine Abrechnung der Kursstunden durch die Hebamme zu und die Teilnehmerin trägt die Kursgebühren selbst.

 

Widerruf und Nichtteilnahme
Die Hebamme behält ihren Gebührenanspruch auch dann, wenn die Teilnehmerin einzelne Stunden oder den gesamten Kurs versäumt. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte, denn nur die tatsächlich teilgenommem Stunden können von der Hebamme mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Versäumte Stunden können nach Ermessen und Kapazitäten der Hebamme nach vorheriger Vereinbarung nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine Andere zu ersetzen. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt für die fest terminierten Online-LIVE-Kurse besteht kein Widerrufsrecht. Jede Buchung eines Online-LIVE-Kurses ist damit unmittelbar nach der Buchungsbestätigung bindend und verpflichtet zur Teilnahme und Bezahlung des Kurses. Eine vorzeitige, ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.

 

Haftung
Das Trainings und Übungen findet auf eigene Verantwortung der TeilnehmerInnen statt. Die Haftung für Verletzungen und Schäden aller Art während der Trainingseinheit liegt ausschließlich beim Teilnehmer selbst. 

Stand: Januar 2024