Allgemeine Geschäftsbedingungen & Widerufsbelehrung für Online-LIVE-Kurse

Vertragspartner
Der Vertrag bei der Buchung von Online-LIVE-Kursen kommt direkt zwischen den TeilnehmerInnen und der Hebammenpraxis Nadine Beermann, Hauptstraße 8, 36129 Gersfeld, IK 450663990, Steuernummer 01880662459 zustande. Der Betreiber dieser Seite ist lediglich der Vermittler.

Es gelten bei der Buchung eines Online-LIVE-Kurses die folgenden Geschäftsbedingungen als vereinbart:

Paarkurse Online LIVE
Mit der Kursanmeldung ist die Partnergebühr in Höhe von 140 € fällig. Erst nach erfolgter Zahlung wird der Kursplatz durch die Hebamme verbindlich reserviert. Über die gezahlte Partnergebühr erhalten die TeilnehmerInnen nach Abschluss des Kurses eine Rechnung als Beleg für die Teilnahme des Partners. Die TeilnehmerInnen informieren sich, sofern sie dies wünschen, bei ihren Krankenkassen über eine Erstattung der Partnergebühren und reichen die Partnerrechung ggf. bei der Kasse ein.

Nimmt eine Teilnehmerin alle Kursstunden wahr, übernimmt deren Gesetzliche bzw. Private Krankenkasse in Deutschland deren Kurskosten vollständig. Versäumte Kursstunden sind keine Kassenleistung und werden von der Gesetzlichen bzw. Privaten Krankenkasse nicht übernommen. Versäumte Kursstunden werden der Teilnehmerin daher von der Hebamme mit 15 € in Rechnung gestellt und sind von der Teilnehmerin selbst zu zahlen.

Eine privatversicherte Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst. Über die Kursgebühr entsprechend dem gültigen Gebührensatz/Faktor des Bundeslandes, in dem die Teilnehmerin wohnt, erhält die Teilnehmerin im Laufe des Kurses eine Rechnung. 

Gesetzliche bzw. Private Krankenkassen übernehmen je Schwangerschaft nur insgesamt 14 Kursstunden für die Geburtsvorbereitung. Hat die Teilnehmerin bereits bei einem anderen Kursanbieter Kursstunden absolviert, so trägt sie alle Kursstunden, die für den Geburtsvorbereitungskurs bei Nadine Beermann nicht mehr von der Kasse übernommen werden, als Selbstzahlerin. Hierüber hat die  Teilnehmerin die Hebamme Nadine Beermann vor der ersten Kursstunde zu informieren.
Diese Kursstunden, die keine Kassenleistung sind, werden der Teilnehmerin mit 15 € pro Kursstunde in Rechnung gestellt. 

 

Profi-Mama-Kurse Online LIVE
Nimmt eine Teilnehmerin alle Kursstunden wahr, übernimmt deren Gesetzliche bzw. Private Krankenkasse in Deutschland deren Kurskosten vollständig. Versäumte Kursstunden sind keine Kassenleistung und werden von der Gesetzlichen bzw. Privaten Krankenkasse nicht übernommen. Versäumte Kursstunden werden der Teilnehmerin daher von der Hebamme mit 15 € in Rechnung gestellt und sind von der Teilnehmerin selbst zu zahlen.

Eine privatversicherte Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst. Über die Kursgebühr, entsprechend dem gültigen Gebührensatz/Faktor des Bundeslandes, in dem die Teilnehmerin wohnt, erhält die Teilnehmerin im Laufe des Kurses eine Rechnung. 

Gesetzliche bzw. Private Krankenkassen übernehmen je Schwangerschaft nur insgesamt 14 Kursstunden für die Geburtsvorbereitung. Hat die Teilnehmerin bereits bei einem anderen Kursanbieter Kursstunden absolviert, so trägt sie alle Kursstunden, die für den Geburtsvorbereitungskurs bei Nadine Beermann nicht mehr von der Kasse übernommen werden, als Selbstzahlerin. Hierüber hat die  Teilnehmerin die Hebamme Nadine Beermann vor der ersten Kursstunde zu informieren.
Diese Kursstunden, die keine Kassenleistung sind, werden der Teilnehmerin mit 15 € pro Kursstunde in Rechung gestellt. 

Rückbildungskurs Online LIVE
Nimmt eine Teilnehmerin alle Kursstunden wahr, übernimmt deren Gesetzliche bzw. Private Krankenkasse in Deutschland deren Kurskosten vollständig. Versäumte Kursstunden sind keine Kassenleistung und werden von der Gesetzlichen bzw. Privaten Krankenkasse nicht übernommen. Versäumte Kursstunden werden der Teilnehmerin daher von der Hebamme mit 15 € in Rechnung gestellt und sind von der Teilnehmerin selbst zu zahlen.

Eine privatversicherte Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst. Über die Kursgebühr, entsprechend dem gültigen Gebührensatz/Faktor des Bundeslandes, in dem die Teilnehmerin wohnt, erhält die Teilnehmerin im Laufe des Kurses eine Rechnung. 

Krankenkassen übernehmen für Rückbildungskurse nur insgesamt 10 Kursstunden je Schwangerschaft. Hat die Teilnehmerin bereits bei einem anderen Kursanbieter Kursstunden absolviert, so trägt sie alle Kursstunden, die für den Rückbildungskurs bei Nadine Beermann nicht mehr von der Kasse übernommen werden, als Selbstzahlerin. Hierüber hat die  Teilnehmerin die Hebamme Nadine Beermann vor der ersten Kursstunde zu informieren.
Diese Kursstunden, die keine Kassenleistung sind, werden der Teilnehmerin mit 15 € pro Kursstunde in Rechnung gestellt. 

Für eine Kostenübernahme durch die Gesetzliche bzw. Private Krankenkasse muss der Rückbildungskurs innerhalb von 9 Monaten nach der Entbindung abgeschlossen sein. Kursstunden, die aufgrund dieser Regelung nicht von den Krankenkassen übernommen werden, werden der Teilnehmerin mit 15 € pro Kursstunde in Rechnung gestellt.

 

Versicherung und Mitwirkung
Sofern mit den, von der Kursteilnehmerin bei der Kursanmeldung, gemachten Angaben zur Krankenversicherung keine entsprechende Versicherung festgestellt werden kann, ist die Teilnehmerin zur Selbstzahlung der Kursgebühren verpflichtet. Gleiches gilt, wenn die Teilnehmerin die von der Hebamme zur Abrechung mit der Krankenkasse benötigten Versichertenbestätigungen nicht innerhalb von 5 Tagen nach der Zusendung durch die Hebamme zurück sendet. In diesem Fall lassen die Krankenkasse keine Abrechnung der Kursstunden durch die Hebamme zu und die Teilnehmerin trägt die Kursgebühren selbst.

 

Widerruf und Nichtteilnahme
Die Hebamme behält ihren Gebührenanspruch auch dann, wenn die Teilnehmerin einzelne Stunden oder den gesamten Kurs versäumt. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte, denn nur die tatsächlich teilgenommem Stunden können von der Hebamme mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Versäumte Stunden können nach Ermessen und Kapazitäten der Hebamme nach vorheriger Vereinbarung nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine Andere zu ersetzen. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt für die fest terminierten Online-LIVE-Kurse besteht kein Widerrufsrecht. Jede Buchung eines Online-LIVE-Kurses ist damit unmittelbar nach der Buchungsbestätigung bindend und verpflichtet zur Teilnahme und Bezahlung des Kurses. Eine vorzeitige, ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.

 

Haftung
Das Training und Übungen finden auf eigene Verantwortung der TeilnehmerInnen statt. Die Haftung für Verletzungen und Schäden aller Art während der Trainingseinheit liegt ausschließlich beim Teilnehmer selbst.

Stand: 20. November 2024